VERKEHRSLEITER AUSGEFALLEN
Verkehrsleiter ausgefallen oder gekündigt
Ihr Verkehrsleiter hat gekündigt, ist erkrankt oder ausgeschieden. Ohne ihn fehlt Ihrem Unternehmen die fachliche Eignung nach Art. 3 VO (EG) 1071/2009, eine der vier Voraussetzungen für die EU-Lizenz.
Anfrage startenMELDEPFLICHT
Die rechtliche Lage
Melden Sie den Wegfall des Verkehrsleiters der Genehmigungsbehörde. Danach muss Ihr Unternehmen die fachliche Eignung wiederherstellen und einen neuen Verkehrsleiter benennen. Die Behörde kann dafür eine angemessene Frist setzen und die Erlaubnis entziehen, wenn diese verstreicht. Die Frist hängt vom Einzelfall ab, deshalb gilt: je früher Sie melden und ersetzen, desto sicherer bleibt die Lizenz.
Zum Ratgeber-Artikel: Verkehrsleiter kündigt oder fällt aus →RÜCKRUF
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Wie viele Fahrzeuge?
OPTIONEN
Ihre Optionen
Intern nachbesetzen
Eine Person mit bestandener Fachkunde benennen, sofern kurzfristig verfügbar.
Fachkunde nachholen
Möglich, aber an Prüfungstermine gebunden und damit selten die schnelle Lösung.
Extern bestellen
Einen externen Verkehrsleiter beauftragen, der die Funktion sofort übernimmt. Dafür ist diese Seite gedacht.
ERSATZ AUS DEM NETZWERK
Der schnelle Einsprung
Wir vermitteln den Ersatz aus dem Netzwerk — Vertrag und Behördenmeldung am selben Werktag. Ab Tag 1 läuft die dokumentierte Verkehrsleitung, mit demselben Monatsbericht wie bei jedem laufenden Mandat.
ABLAUF
Ablauf in 3 Schritten
Lage klären
Sie schildern uns, wann und warum der Verkehrsleiter ausgefallen ist und welche Frist die Behörde gesetzt hat.
Ersatz und Vertrag
Wir vermitteln einen passenden Verkehrsleiter aus dem Netzwerk und Sie unterzeichnen den Vertrag.
Meldung eingereicht
Wir reichen die Meldung des neuen Verkehrsleiters bei der Genehmigungsbehörde ein. Der Übergang ist dokumentiert.
PREIS
Preis
Mit vorhandener Lizenz entfällt die Antragsphase: ab 599 € im Monat ab Vertragsschluss, monatlich kündbar.
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