VO (EG) 1071/2009 · MELDEPFLICHT

Verkehrsleiter kündigt oder fällt aus: was jetzt?

Ohne Verkehrsleiter fehlt eine der vier Voraussetzungen. Was zu tun ist.

Stand: Juli 2026 · Von Kamil Skora, IHK-geprüfter Verkehrsleiter

Der Verkehrsleiter ist eine der vier Voraussetzungen für die EU-Lizenz. Kündigt er, wird er krank oder scheidet er aus, fehlt dem Unternehmen die fachliche Eignung nach Art. 3 der VO (EG) Nr. 1071/2009. Die Lizenz ist damit gefährdet, und die Zeit läuft.

Meldepflicht

Der Wegfall des Verkehrsleiters ist der Genehmigungsbehörde zu melden. Das Unternehmen muss die fachliche Eignung wiederherstellen, indem es einen neuen Verkehrsleiter benennt. Wird kein Ersatz gestellt, kann die Behörde eine Frist setzen und die Erlaubnis entziehen, wenn diese verstreicht.

Die Fristen

Die Verordnung sieht einen Rahmen vor, innerhalb dessen ein Ersatz zu benennen ist; die Behörde kann eine angemessene Frist einräumen. Weil die genaue Frist vom Einzelfall abhängt, gilt: je früher gemeldet und ersetzt wird, desto sicherer bleibt die Lizenz. Verlassen Sie sich nicht auf einen maximalen Zeitpuffer, sondern prüfen Sie die Ihnen gesetzte Frist konkret.

Ihre Optionen

  • Intern nachbesetzen: eine Person mit bestandener Fachkunde benennen, sofern kurzfristig verfügbar.
  • Fachkunde nachholen: möglich, aber an Prüfungstermine gebunden und damit selten die schnelle Lösung.
  • Extern bestellen: einen externen Verkehrsleiter beauftragen, der die Funktion sofort übernimmt.

Der schnelle Einsprung

Für genau diesen Fall ist die externe Verkehrsleitung gedacht. Wir klären im Erstgespräch die Lage, unterzeichnen den Vertrag und reichen die Meldung bei der Genehmigungsbehörde ein — am selben Werktag. Danach läuft die dokumentierte Verkehrsleitung ab Tag 1.

Kamil Skora, IHK-geprüfter Verkehrsleiter

Autor

Kamil Skora

IHK-geprüfter Verkehrsleiter

Kamil Skora gründete 2019 sein eigenes Transportunternehmen und legte die IHK-Prüfung zum Verkehrsleiter ab. Heute führt er selbst laufende Mandate und ist die fachliche Stimme hinter externe-verkehrsleiter.de.

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