VO (EG) 1071/2009 · ART. 3
Zur EU-Lizenz — mit Antragsbegleitung inklusive
Die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) setzt vier Voraussetzungen dauerhaft voraus: Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Wir übernehmen die vierte als externer Verkehrsleiter — und begleiten den gesamten Antrag dazu.
- Niederlassung: eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung im Inland, mit Zugriff auf Fahrzeuge und Geschäftsunterlagen.
- Zuverlässigkeit: keine schweren Verstöße, die Unternehmen oder Verkehrsleiter in Frage stellen.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: nachgewiesenes Eigenkapital, gestaffelt nach Fahrzeugzahl.
- Fachliche Eignung: eine benannte Person mit bestandener IHK-Fachkundeprüfung — das ist unsere Rolle.
RÜCKRUF
Rückruf zur EU-Lizenz anfordern
Wie viele Fahrzeuge?
Ablauf und Dauer
Nach vollständiger Antragstellung entscheidet die Genehmigungsbehörde gesetzlich innerhalb von bis zu drei Monaten. Unvollständige Unterlagen verlängern die Frist — deshalb prüfen wir Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit.
CHECKLISTE
Welche Unterlagen Sie brauchen
Die Genehmigungsbehörde verlangt eine Reihe von Nachweisen unterschiedlicher Aussteller — von der Gewerbeanmeldung bis zur Bescheinigung der finanziellen Leistungsfähigkeit. Unsere Checkliste listet sie vollständig auf.
Checkliste herunterladen →Stand: Juli 2026
Was die EU-Lizenz wirklich kostet
Zwei getrennte Rechnungen: unsere monatliche Vergütung als Verkehrsleiter, und die Behördengebühren, die unabhängig von uns anfallen (Stand: Juli 2026).
- Verkehrsleitung (monatlich)ab 749 €
- Behörden-Grundgebühr (einmalig)300–500 €
- je Fahrzeug-Ausfertigung (einmalig)80–100 €
- Registerauszüge (einmalig)ab 13 €
INKLUSIVE
Antragsbegleitung: 0 € statt separat berechnet
- Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
- Ausfüllen der Formulare nach Ihren Angaben
- Einreichung bei der Genehmigungsbehörde
Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, füllen die Formulare nach Ihren Angaben aus und reichen den Antrag bei der Genehmigungsbehörde ein — im Verkehrsleiter-Abo inklusive.
Marktüblich wird die Antragsphase separat berechnet, monatlich, bis zur Lizenzerteilung (Stand: Juli 2026).
OFFEN AUSGEWIESEN
Offen ausgewiesen: die Nachberechnungsklausel
Das Abo ist monatlich kündbar. Kündigen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Lizenz, berechnen wir die Antragsbegleitung mit 490 € nach — Details in den AGB (PROVISIONAL, siehe README).
ADD-ON
Vollmacht-Service (optional)
Auf Wunsch übernehmen wir den Behördengang direkt per Vollmacht, statt ihn nur zu begleiten — ein einmalig bezahltes Add-on.
490–690 € einmalig (PROVISIONAL)
FRAGEN
Was passiert bei einer Ablehnung?
Wenn ein Antrag abgelehnt wird und die Rechtslage strittig ist, vermitteln wir einen Fachanwalt für Transportrecht. Wir führen selbst kein Widerspruchs- oder Klageverfahren.