VO (EG) 1071/2009 · ART. 3

Zur EU-Lizenz — mit Antragsbegleitung inklusive

Die EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) setzt vier Voraussetzungen dauerhaft voraus: Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Wir übernehmen die vierte als externer Verkehrsleiter — und begleiten den gesamten Antrag dazu.

  1. Niederlassung: eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung im Inland, mit Zugriff auf Fahrzeuge und Geschäftsunterlagen.
  2. Zuverlässigkeit: keine schweren Verstöße, die Unternehmen oder Verkehrsleiter in Frage stellen.
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit: nachgewiesenes Eigenkapital, gestaffelt nach Fahrzeugzahl.
  4. Fachliche Eignung: eine benannte Person mit bestandener IHK-Fachkundeprüfung — das ist unsere Rolle.
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RÜCKRUF

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Schritt 1/3

Wie viele Fahrzeuge?

Ablauf und Dauer

Nach vollständiger Antragstellung entscheidet die Genehmigungsbehörde gesetzlich innerhalb von bis zu drei Monaten. Unvollständige Unterlagen verlängern die Frist — deshalb prüfen wir Ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit.

CHECKLISTE

Welche Unterlagen Sie brauchen

Die Genehmigungsbehörde verlangt eine Reihe von Nachweisen unterschiedlicher Aussteller — von der Gewerbeanmeldung bis zur Bescheinigung der finanziellen Leistungsfähigkeit. Unsere Checkliste listet sie vollständig auf.

Checkliste herunterladen

Stand: Juli 2026

Was die EU-Lizenz wirklich kostet

Zwei getrennte Rechnungen: unsere monatliche Vergütung als Verkehrsleiter, und die Behördengebühren, die unabhängig von uns anfallen (Stand: Juli 2026).

  • Verkehrsleitung (monatlich)ab 749 €
  • Behörden-Grundgebühr (einmalig)300–500 €
  • je Fahrzeug-Ausfertigung (einmalig)80–100 €
  • Registerauszüge (einmalig)ab 13 €

INKLUSIVE

Antragsbegleitung: 0 € statt separat berechnet

  • Prüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Ausfüllen der Formulare nach Ihren Angaben
  • Einreichung bei der Genehmigungsbehörde

Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, füllen die Formulare nach Ihren Angaben aus und reichen den Antrag bei der Genehmigungsbehörde ein — im Verkehrsleiter-Abo inklusive.

Marktüblich wird die Antragsphase separat berechnet, monatlich, bis zur Lizenzerteilung (Stand: Juli 2026).

OFFEN AUSGEWIESEN

Offen ausgewiesen: die Nachberechnungsklausel

Das Abo ist monatlich kündbar. Kündigen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Lizenz, berechnen wir die Antragsbegleitung mit 490 € nach — Details in den AGB (PROVISIONAL, siehe README).

ADD-ON

Vollmacht-Service (optional)

Auf Wunsch übernehmen wir den Behördengang direkt per Vollmacht, statt ihn nur zu begleiten — ein einmalig bezahltes Add-on.

490–690 € einmalig (PROVISIONAL)

FRAGEN

Was passiert bei einer Ablehnung?

Wenn ein Antrag abgelehnt wird und die Rechtslage strittig ist, vermitteln wir einen Fachanwalt für Transportrecht. Wir führen selbst kein Widerspruchs- oder Klageverfahren.

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