NEUGRÜNDUNG

Ihre erste EU-Lizenz

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr brauchen Sie die EU-Lizenz. Sie setzt eine benannte Person mit fachlicher Eignung voraus: den Verkehrsleiter. Diesen Teil übernehmen wir und begleiten den Antrag.

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ART. 3 · VO (EG) 1071/2009

Was die Gründung braucht

Vier Voraussetzungen nach Art. 3 VO (EG) 1071/2009: Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung. Die vierte übernehmen wir als externer Verkehrsleiter.

  1. Niederlassung

    Eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung im Inland, mit Zugriff auf Fahrzeuge und Geschäftsunterlagen.

  2. Zuverlässigkeit

    Keine schweren Verstöße bei Ihnen oder dem Verkehrsleiter, nachgewiesen über Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.

  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nachgewiesenes Eigenkapital, gestaffelt nach Fahrzeugzahl. Auch eine Bürgschaft wird akzeptiert.

  4. Fachliche Eignung

    Nachgewiesen über eine benannte Person mit bestandener Fachkundeprüfung. Das ist die Rolle, die wir übernehmen.

Die vier Voraussetzungen im Detail, mit den Richtwerten und dem Ablauf, stehen auf der Seite zur EU-Lizenz. Zur EU-Lizenz

SCHRITT FÜR SCHRITT

Der Weg zur Lizenz, Schritt für Schritt

Vier Schritte bis zur EU-Lizenz, ohne und mit uns.

  1. 1. Unterlagen zusammensuchen

    Ohne uns

    Eine ganze Reihe von Nachweisen von verschiedenen Stellen: Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Versicherung und Registerauszüge, jeder einzeln zu beantragen.

    Mit uns

    Sie beantragen zwei Dokumente selbst, das Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug. Den Rest besorgen wir per Vollmacht.

  2. 2. Verkehrsleiter finden

    Ohne uns

    Die IHK-Prüfung selbst ablegen, mit rund 100 bis 150 Stunden Vorbereitung, oder eine Person mit Fachkunde einstellen.

    Mit uns

    Ein benannter Verkehrsleiter aus dem Netzwerk, ab Tag 1.

  3. 3. Antrag stellen

    Ohne uns

    Die Formulare der Behörde selbst ausfüllen und Rückfragen selbst beantworten. Bei Unvollständigkeit geht es zurück auf Anfang.

    Mit uns

    Wir prüfen auf Vollständigkeit, füllen nach Ihren Angaben aus und reichen ein, alle Anträge parallel.

  4. 4. Warten

    Ohne uns

    Bis zu drei Monate gesetzliche Frist, und niemand hakt nach.

    Mit uns

    Wir kündigen den Antrag bei der Behörde an und fragen nach, bevor Sie es müssen.

MOBILITÄTSPAKET

Auch mit leichteren Fahrzeugen betroffen

Seit dem EU-Mobilitätspaket gilt die Lizenzpflicht grenzüberschreitend bereits ab über 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, national weiterhin erst ab über 3,5 Tonnen. Gründen Sie mit Transportern über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr, brauchen Sie die EU-Lizenz und einen Verkehrsleiter, genau wie ein Betrieb mit schweren Lkw.

Beide Schwellen auf der EU-Lizenz-Seite

ABLAUF

Ablauf in 3 Schritten

  1. Erstgespräch

    Wir klären Ihre Gründung, die Fahrzeugzahl und die geplante Niederlassung.

  2. Vertrag und Benennung

    Sie erhalten den Verkehrsleiter-Vertrag; wir bereiten die Benennung bei der Genehmigungsbehörde vor.

  3. Antrag begleitet einreichen

    Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, füllen die Formulare nach Ihren Angaben aus und reichen den Antrag ein.

PREIS

Preis

Antragsphase ab 99 € im Monat — Antrag, Behördengang, Unterlagen. Ab Lizenzerteilung ab 599 € im Monat, gestaffelt je Lizenzkopie. Monatlich kündbar in beiden Phasen.

Alle Preise

Für schwere Nutzfahrzeuge gibt es staatliche Förderprogramme wie die De-minimis-Beihilfe des BALM. Was gefördert wird, erklärt unser Ratgeber.

RÜCKRUF

Wir rufen Sie zurück

Schritt 1/3

Wie viele Fahrzeuge?