NEUGRÜNDUNG
Ihre erste EU-Lizenz
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr brauchen Sie die EU-Lizenz. Sie setzt eine benannte Person mit fachlicher Eignung voraus: den Verkehrsleiter. Diesen Teil übernehmen wir und begleiten den Antrag.
Anfrage startenART. 3 · VO (EG) 1071/2009
Was die Gründung braucht
Vier Voraussetzungen nach Art. 3 VO (EG) 1071/2009: Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung. Die vierte übernehmen wir als externer Verkehrsleiter.
Niederlassung
Eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung im Inland, mit Zugriff auf Fahrzeuge und Geschäftsunterlagen.
Zuverlässigkeit
Keine schweren Verstöße bei Ihnen oder dem Verkehrsleiter, nachgewiesen über Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachgewiesenes Eigenkapital, gestaffelt nach Fahrzeugzahl. Auch eine Bürgschaft wird akzeptiert.
Fachliche Eignung
Nachgewiesen über eine benannte Person mit bestandener Fachkundeprüfung. Das ist die Rolle, die wir übernehmen.
Die vier Voraussetzungen im Detail, mit den Richtwerten und dem Ablauf, stehen auf der Seite zur EU-Lizenz. Zur EU-Lizenz
SCHRITT FÜR SCHRITT
Der Weg zur Lizenz, Schritt für Schritt
Vier Schritte bis zur EU-Lizenz, ohne und mit uns.
1. Unterlagen zusammensuchen
Ohne uns
Eine ganze Reihe von Nachweisen von verschiedenen Stellen: Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Versicherung und Registerauszüge, jeder einzeln zu beantragen.
Mit uns
Sie beantragen zwei Dokumente selbst, das Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug. Den Rest besorgen wir per Vollmacht.
2. Verkehrsleiter finden
Ohne uns
Die IHK-Prüfung selbst ablegen, mit rund 100 bis 150 Stunden Vorbereitung, oder eine Person mit Fachkunde einstellen.
Mit uns
Ein benannter Verkehrsleiter aus dem Netzwerk, ab Tag 1.
3. Antrag stellen
Ohne uns
Die Formulare der Behörde selbst ausfüllen und Rückfragen selbst beantworten. Bei Unvollständigkeit geht es zurück auf Anfang.
Mit uns
Wir prüfen auf Vollständigkeit, füllen nach Ihren Angaben aus und reichen ein, alle Anträge parallel.
4. Warten
Ohne uns
Bis zu drei Monate gesetzliche Frist, und niemand hakt nach.
Mit uns
Wir kündigen den Antrag bei der Behörde an und fragen nach, bevor Sie es müssen.
MOBILITÄTSPAKET
Auch mit leichteren Fahrzeugen betroffen
Seit dem EU-Mobilitätspaket gilt die Lizenzpflicht grenzüberschreitend bereits ab über 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, national weiterhin erst ab über 3,5 Tonnen. Gründen Sie mit Transportern über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr, brauchen Sie die EU-Lizenz und einen Verkehrsleiter, genau wie ein Betrieb mit schweren Lkw.
Beide Schwellen auf der EU-Lizenz-Seite →ABLAUF
Ablauf in 3 Schritten
Erstgespräch
Wir klären Ihre Gründung, die Fahrzeugzahl und die geplante Niederlassung.
Vertrag und Benennung
Sie erhalten den Verkehrsleiter-Vertrag; wir bereiten die Benennung bei der Genehmigungsbehörde vor.
Antrag begleitet einreichen
Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, füllen die Formulare nach Ihren Angaben aus und reichen den Antrag ein.
PREIS
Preis
Antragsphase ab 99 € im Monat — Antrag, Behördengang, Unterlagen. Ab Lizenzerteilung ab 599 € im Monat, gestaffelt je Lizenzkopie. Monatlich kündbar in beiden Phasen.
Alle Preise →Für schwere Nutzfahrzeuge gibt es staatliche Förderprogramme wie die De-minimis-Beihilfe des BALM. Was gefördert wird, erklärt unser Ratgeber.
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