VO (EG) 1071/2009 · ART. 4
Verkehrsleitung im Detail
Verkehrsleitung nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009: monatlich erbracht, jede Pflicht mit prüfbarem Nachweis.
- Auswertung der Lenk- und Ruhezeiten aller Fahrer
- Archivierung der Fahrerkarten und des Massenspeichers
- Überwachung von TÜV-Terminen und Wartungsfristen
- Dokumentierte Fahrerbelehrungen
- Digitale Abfahrtskontrolle
- Monatsbericht als PDF
COMPLIANCE-COCKPIT3 Mandate
Mandate
- M-013 Fz.Auswertung aktuellOK
- M-025 Fz.TÜV in 9 TagenFRIST
- M-032 Fz.Lenkzeit 0:42HANDELN
Fristen
- Fahrerkarten-Archivierung
- Massenspeicher-Auslesung
- Wartungsfristen
- Belehrungen
Für Plattform-Verkehrsleiter inklusive.
Das passiert mit den Tachographen-Daten
- Sie laden Fahrerkarten und Massenspeicher hoch, oder wir richten den Remote-Download ein.
- Wir werten Lenk- und Ruhezeiten aus.
- Verstöße werden markiert und als datierte Fahrerbelehrung zurückgegeben.
- Alle Daten werden fristgerecht archiviert, mindestens 1 Jahr lang.
Was Sie jeden Monat erhalten
Einen Monatsbericht als PDF: Lenk- und Ruhezeiten, Archivierungsnachweis, TÜV- und Wartungsstand, erteilte Belehrungen. Den legen Sie bei einer Kontrolle vor.
PRÜFSICHERHEIT
Bei einer BALM-Kontrolle
Wir sind so aufgestellt, dass sich die Art.-4-Leitung jederzeit belegen lässt.
- Dokumentierte Auswertung der Lenk- und Ruhezeiten
- Ein echter Weisungszusammenhang, schriftlich festgehalten
- Der Monatsbericht als Nachweis bei einer Kontrolle

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Checkliste: Unterlagen für die EU-Lizenz
Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre E-Mail zur Zusendung der Checkliste verarbeiten. Details in der Datenschutzerklärung.
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