VO (EG) 1071/2009 · ART. 4
Verkehrsleitung im Detail
Der Verkehrsleiter verantwortet nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009 die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeit. Wir erbringen diese Pflichten als monatliche Leistung, jede mit einem prüfbaren Nachweis.
Die Pflichten des Verkehrsleiters nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009 als monatliche Leistung, jede mit einem prüfbaren Nachweis:
- 01Auswertung der Lenk- und Ruhezeiten aller Fahrer
- 02Archivierung der Fahrerkarten und des Massenspeichers
- 03Überwachung von TÜV-Terminen und Wartungsfristen
- 04Dokumentierte Fahrerbelehrungen
- 05Monatsbericht als PDF
So fließen die Tachographen-Daten
- Sie laden Fahrerkarten und Massenspeicher aus — oder wir richten den automatischen Fernabruf ein.
- Wir werten Lenk- und Ruhezeiten aus und markieren Verstöße.
- Auffälligkeiten gehen als Fahrerbelehrung zurück, dokumentiert und datiert.
- Alle Daten werden fristgerecht archiviert (Fahrerkarten 28 Tage, Massenspeicher 90 Tage nach gesetzlicher Vorgabe).
Was Sie jeden Monat erhalten
Einen Monatsbericht als PDF: ausgewertete Lenk- und Ruhezeiten, Archivierungsnachweis, Wartungs- und TÜV-Stand, erteilte Belehrungen. Der Bericht ist der Nachweis, den Sie bei einer Kontrolle vorlegen.
SCOPE
Grenzen des Mandats
- Wir ersetzen keine kaufmännische oder steuerliche Beratung.
- Wir disponieren keine Aufträge und steuern keine Fahrer im Tagesgeschäft.
- Die unternehmerische Verantwortung und die Halterhaftung bleiben beim Unternehmen.
- Wir warten keine Fahrzeuge — wir überwachen die Fristen und weisen auf fällige Termine hin.
GÜKG · WERKVERKEHR
Werkverkehr oder gewerblicher Güterkraftverkehr?
Bau-, Handwerks- und Industriebetriebe transportieren oft eigene Güter mit eigenen Fahrzeugen. Ist das Werkverkehr, gilt die Lizenzpflicht nicht — und Sie brauchen keinen Verkehrsleiter. Wird gegen Entgelt für Dritte transportiert oder überwiegt der Transport die eigentliche Betriebstätigkeit, greift die Lizenzpflicht. Wo die Grenze genau läuft, erklärt unser Ratgeber.
Werkverkehr oder gewerblich — die Abgrenzung →PRÜFSICHERHEIT
BALM-fest durch echte Einbindung
Der Verkehrsleiter muss die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leiten (Art. 4). Wir sind so aufgestellt, dass sich das jederzeit belegen lässt.
- Dokumentierte Auswertung der Lenk- und Ruhezeiten
- Ein echter Weisungszusammenhang, schriftlich festgehalten
- Der Monatsbericht als Nachweis bei einer Kontrolle
RECHTSGRUNDLAGEN
Rechtsgrundlagen unserer Arbeit
VO (EG) 1071/2009
Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers — die vier Voraussetzungen und der Verkehrsleiter.
Mehr im Ratgeber →GüKG · GBZugV
Güterkraftverkehrsgesetz und die Berufszugangsverordnung.
Mehr im Ratgeber →BALM
Bundesamt für Logistik und Mobilität (vormals BAG) — die Aufsichtsbehörde für den gewerblichen Güterkraftverkehr.
Mehr im Ratgeber →IHK-Fachkundeprüfung
Nachweis der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters.
DOWNLOADS
Zum Mitnehmen
Downloads
PDF · kostenlos, ohne Anmeldung