Bau-, Handwerks- und Industriebetriebe transportieren häufig eigene Güter mit eigenen Fahrzeugen — etwa Baumaterial zur eigenen Baustelle. Das kann Werkverkehr sein, für den die Lizenzpflicht nicht gilt. Die Abgrenzung hängt an klaren Kriterien.
Werkverkehr — die Kriterien
- Die beförderten Güter gehören dem Unternehmen oder wurden von ihm be- oder verarbeitet.
- Die Beförderung dient dem eigenen Betriebszweck, nicht der entgeltlichen Leistung an Dritte.
- Das Fahrzeug wird von eigenem Personal geführt.
- Der Transport ist eine Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit des Unternehmens.
Sind diese Kriterien erfüllt, liegt Werkverkehr vor — keine Lizenzpflicht, kein Verkehrsleiter erforderlich. Wird dagegen gegen Entgelt für Dritte transportiert, oder überwiegt der Transport gegenüber der eigentlichen Betriebstätigkeit, liegt gewerblicher Güterkraftverkehr vor.
Wenn die Grenze überschritten wird
Übernimmt ein Betrieb zusätzlich Transporte für Dritte oder wächst die Transportleistung über die Nebentätigkeit hinaus, greift die Lizenzpflicht nach den allgemeinen Regeln (siehe die 2,5-Tonnen-Regel). Ab diesem Punkt braucht das Unternehmen die EU-Lizenz — und damit einen Verkehrsleiter.
Ein Hinweis zur Förderung: Für die Anschaffung emissionsarmer Nutzfahrzeuge existieren De-minimis-Förderprogramme mit Beträgen bis zu rund 2.000 € je Fahrzeug (Stand: Juli 2026) — das kann einen Teil der laufenden Kosten der Verkehrsleitung refinanzieren. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen bei der zuständigen Förderstelle.