Fragen und Antworten

Was kostet es?

749 € im Monat für das erste Fahrzeug, +349 € je weiteres Fahrzeug. Ab 10 Fahrzeugen Staffelpreis auf Anfrage. Monatlich kündbar.

Wer haftet?

Der Verkehrsleiter verantwortet die Einhaltung der Pflichten nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009. Die unternehmerische Verantwortung bleibt beim Unternehmen; die vertragliche Aufteilung halten wir schriftlich fest.

Wie schnell geht der Start?

Nach dem Erstgespräch: Vertrag und Behördenmeldung innerhalb von 48 Stunden, laufende Verkehrsleitung ab Tag 1.

Kann ich wechseln?

Ja. Der Vertrag ist monatlich kündbar. Bei einem Wechsel übergeben wir die Dokumentation vollständig.

Was passiert bei einer Kontrolle durch das BALM?

Die monatliche Dokumentation — Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerkarten, Wartung, Belehrungen — liegt als Nachweis vor. Der Monatsbericht bildet den Stand jederzeit ab.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Nein. Der Vertrag läuft monatlich und ist zum Monatsende kündbar.

Machen Sie den Behördengang für mich?

Die Antragsbegleitung ist im Verkehrsleiter-Abo inklusive: Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit, füllen die Formulare nach Ihren Angaben aus und reichen den Antrag ein. Den Behördengang direkt per Vollmacht übernehmen wir optional als bezahltes Add-on (490–690 €, PROVISIONAL).

Was passiert bei einer Ablehnung?

Wenn ein Antrag abgelehnt wird und die Rechtslage strittig ist, vermitteln wir einen Fachanwalt für Transportrecht. Wir führen selbst kein Widerspruchs- oder Klageverfahren.

Was kostet die Behörde zusätzlich?

Einmalig, unabhängig von uns: rund 300–500 € Grundgebühr plus 80–100 € je Fahrzeug-Ausfertigung (Stand: Juli 2026). Details auf der Seite zur EU-Lizenz.

Muss ich Firmenanteile abgeben?

Nein. Wir übernehmen die Verkehrsleitung als Mandat, keine Unternehmensanteile. Sie bleiben zu 100 % Eigentümer.

Gefährdet ein Wechsel meine Zuverlässigkeit?

Ein dokumentierter, fristgerechter Wechsel gefährdet die Zuverlässigkeit nicht. Was bei Kündigung, Krankheit oder Ausscheiden des Verkehrsleiters zu tun ist, erklären wir im Ratgeber.

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