Wer gewerblich Güter über der maßgeblichen Gewichtsgrenze befördert, braucht eine Erlaubnis. Für den grenzüberschreitenden Verkehr ist das die Gemeinschaftslizenz — im Alltag „EU-Lizenz“ genannt. Die Voraussetzungen dafür regelt Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Sie bündelt vier Anforderungen, die ein Unternehmen dauerhaft erfüllen muss.
Die vier Säulen nach Art. 3
- Niederlassung: eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung im Mitgliedstaat, mit Zugriff auf die Fahrzeuge und die Geschäftsunterlagen.
- Zuverlässigkeit: das Unternehmen und der Verkehrsleiter dürfen keine schweren Verstöße aufweisen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: nachgewiesenes Eigenkapital, gestaffelt nach Fahrzeugzahl.
- Fachliche Eignung: nachgewiesen über eine benannte Person, den Verkehrsleiter, mit bestandener Fachkundeprüfung.
Finanzielle Leistungsfähigkeit: die Richtwerte
Für die finanzielle Leistungsfähigkeit gelten Eigenkapital-Richtwerte: rund 9.000 € für das erste Fahrzeug und rund 5.000 € für jedes weitere. Für leichtere Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr (über 2,5 bis 3,5 t) gelten reduzierte Werte von rund 1.800 € für das erste und rund 900 € für jedes weitere Fahrzeug. Die genauen Beträge und der zulässige Nachweis richten sich nach der jeweils geltenden Fassung — prüfen Sie den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.
Wer prüft, wer beaufsichtigt
Die fachliche Eignung wird über die IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen; die IHK ist die Prüfstelle. Erteilt wird die Erlaubnis von der zuständigen Genehmigungsbehörde. Die Aufsicht über den gewerblichen Güterkraftverkehr liegt beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, vormals BAG).
Ablauf in Kürze
- Voraussetzungen nach Art. 3 herstellen (Niederlassung, Zuverlässigkeit, Eigenkapital, Verkehrsleiter).
- Verkehrsleiter benennen — intern mit bestandener Fachkunde oder extern bestellt.
- Antrag bei der Genehmigungsbehörde stellen und die Nachweise beifügen.
- Nach Erteilung: die vier Voraussetzungen dauerhaft aufrechterhalten.
Die vierte Säule — die fachliche Eignung über einen Verkehrsleiter — ist die, die sich am schnellsten lösen lässt: durch die Bestellung eines externen Verkehrsleiters, wenn im Unternehmen niemand die Fachkunde hat.